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Lohnzahlung Arbeitslohn der Beeinträchtigten - die Arbeitsvergütung Teil 1

Was geschieht, wenn die Gerechtigkeit, bei der Lohnzahlung, im geschützten Arbeitsbereich, im ergänzenden Arbeitsmarkt, mit der sozial-wirtschaftlichen Verträglichkeit in eine Sackgasse einzufahren droht und diese, beim genaueren hinsehen, soziale Unannehmlichkeit, einer wirksam loser, effizienten Leistungssteigerung, bei den beeinträchtigten Menschen, dem Marktsystem des Kapitalismus geopfert wird und von der Mehrheit der gesunden Bürger, des gesunden Volkes toleriert und als, das sozial Möglichste und das sozial Notwendigste, als das ist sozial bezahlbare, verteidigt wird?

Wird diese Ungerechtigkeit vom Schweizer-Volk in Wirklichkeit toleriert oder sogar akzeptiert, oder wird dieses praktizierte Vorgehen unwissentlich geduldet?

Ich persönlich bezweifle diese momentane, meine Wahrnehmung vom tolerieren oder akzeptieren und das Glauben machen, von denen, die es nur gut meinen, den Gesunden, den Starken, dass das doch keineswegs ungerecht ist oder sein soll!


Die Klientel soll effizient arbeiten, sie sollen gefördert und vor allem gefordert werden, um effizienter, rentabler und weniger jammernd, dankbarer und zufriedener zu sein! Wieso akzeptiert, die fordernden Menschen, die beeinträchtigten Menschen nicht einfach, nach dem Prinzip der Partizipation?

Ich frage mich, schon bevor ich Arbeitsagoge war, wofür den genau sollen die Klientel effizient sein? Die Klientel haben keinen einzigen Franken zusätzlich im Portemonnaie, um ihn für sich und das BIP auszugeben, wenn sie effizienter sind! Sie arbeiten quantitativ mehr, nicht in Stunden, sondern eben effizienter, der Leistungsertrag ist also höher und der Umsatz und Gewinn steigt. Viele Klientel mögen und können gar nicht mehr leisten, ansonsten erkranken sie noch weiter, in der ergänzenden Arbeitsmarkt Umgebung.

Der Leistungs-Lohn im Portemonnaie der Klientel bleibt immer gleich und dies über Jahre! Dies, aus dem Grund, wenn die Klientel mehr Geld verdient, werden die IV-Renten nach unten angepasst oder die Ergänzungsleistungen gekürzt. Sollten deswegen nicht, die Arbeitgeber in ihren oberen internen Strukturen, Verwaltungsstrukturen und internen Prozess-Abläufen effizienter, rentabler und schlanker arbeiten? Sollte nicht bedacht werden, was es genau in Wirklichkeit braucht, für Nachhaltigkeit, für Innovation, für Wirksamkeit, um die Klienten und die Klientinnen zu unterstützen und zu fördern, für die, die arbeiten wollen und mögen?

Wer legitimiert hierarchisch geführte und geformte Menschen, im ergänzenden Arbeitsmarkt dazu, dass die geschützten, ergänzenden und kantonal subventionierten Arbeitgeber-Arbeitsplätze, immer mehr oder am liebsten nur noch wirtschaftlich, kapitalistisch und damit selbst kostendeckend, und nicht mehr, als Klientel-zentriert, die Klientel im Mittelpunkt, arbeitsagogisch fördernd, sozial verträglich, sozial gerecht, geführt werden?

Wer verbraucht den Grossteil der gezahlten Subventionen?

Die ausbezahlten Subventionsmittel, von dem Standortkanton, werden nicht der Klientel, für ihre tägliche Arbeitsleistung oder ihr erbrachtes Leistungsvermögen ausbezahlt. Ich vertrete die Haltung, fordern sollten nur die dürfen, die auch bereit sind, für eine erbrachte Leistung, eine sozial gerechte Entlöhnung zu bezahlen.

So sieht es in Wirklichkeit aus;
Aus den Vereinbarungen geht hervor, dass: 100 % der Arbeitsvergütungen oder Löhnen, des Klientel, müssen und sollen durch die Klienten und Klientinnen eigens erwirtschaftet werden. Dies sollten sie, müssen sie und dies sollten sie können.
Ein Klient oder eine Klientin erwirtschaftet im Durchschnitt CHF 15.- pro Std., im ergänzenden Arbeitsmarkt. Ein gesunder Arbeitnehmer, im ersten Arbeitsmarkt, in etwa durchschnittlich CHF 60.- bis ... Ertrag. Dementsprechend mindestens 4x mehr.

Maximum 55 % des erwirtschafteten Ertrags, muss, laut dem kantonalen Vereinbarung-vertrag, an die Klientel direkt als Arbeitsvergütung oder Lohn zurückfliessen.

Von diesen 55 % werden die Löhne oder eben die Arbeitsvergütung für die Klientel bezahlt. Sie tragen und erwirtschaften ihre Lohnkosten dementsprechend selber.

Begleitet, unterstützt und gefördert werden sie dabei, von Fachpersonen, den Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen, Hilfspersonal und Springer!

Ein Arbeitsagoge, eine Arbeitsagogin, hat in einer Produktionswerkstätte durchschnittlich, bei einem 80-100 % Pensum, 12 Klienten zu betreuen, zu unterstützen und zu begleiten. Von den CHF 15.- sind durchschnittlich CHF 5.- (Lohn- und Sozialkostenanteil) für die Agogik abzuziehen.

Das bedeutet konkret und sachlich, mit der ökonomischen Brille gesehen, dass die Arbeitsagogik (die Fachperson, die Betreuungsperson), mit 500 % Klientel-Prozent (inklusive von einem Vorgesetzten), Non-Profit mässig ausgeglichen ist und kein wirtschaftlicher Verlust, aus Betreuungssicht entsteht.

Die Klientel arbeitet bei solchen kantonal unterstützten Arbeitgebern, für durchschnittlich für 3.00 CHF die Stunde, damit diese 55 % der 100 % Eigeneinnahmen als Arbeitsvergütung ausreicht, mehr liegt nicht drin.

Verlangt wird dafür höchste Qualität und Quantität, mit einer sehr, sehr geringen Fehlertoleranz, ansonsten wird die ausbezahlte Arbeitsvergütung gekürzt, mit einer beurteilenden und nachvollziehbarer Begründung, dass sie nicht leisten können, was vom zahlenden Kunden verlangt, bezahlt und erwartet wird, was also der 1. Arbeitsmarkt hergibt. Ihre Kompetenzen werden offenkundig kritisiert und thematisiert, weil damit, die geringe, ausbezahlte Vergütung gerechtfertigt werden kann.

Jetzt mal zusammenzählen: Pro Klientel ergibt das;
Der Klient oder die Klientin erhalten CHF 3.00
Die Betreuung, Unterstützung beträgt CHF 5.00
Der Arbeitgeber behält also CHF 7.- pro Stunde, pro Klient

und das Netto zu seiner wirtschaftlichen freien Verfügung!
Da der Kanton jetzt eine staatliche Verpflichtung hat, diese Klienten und Klientinnen, mit einer sinnvollen Struktur zu beschäftigen, erhält der Arbeitgeber, eine Defizitgarantie, die, die Kantone übernehmen. Das sind dann die Subventionen von ungefähr CHF 17.- pro Klientel und Stunde. Die CHF 7.- kommen noch obendrauf! Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber, pro Klient und Tag, CHF 144.- zur Verfügung hat, ohne die Lohnkosten für die Fachpersonen der nötigen direkten Begleitung.

Angenommen, ich stelle mir jetzt als Arbeitsagoge einmal die Frage! Warum gibt es solche Tageswerkstätten - mit 20, 50, 100 oder sogar 200 Klientel? (z.B. CHF 100x 144.- = 14'400 pro Arbeitstag)
Im Grund geht es doch darum, dass die Klientel einer Tagesstruktur nachgehen können, nach dem Normalisierungsprinzip der Gesellschaft, mit der bedürftigen gerechten Rücksichtnahme, auf ihrer Beeinträchtigung. Die Klientel, die arbeiten wollen, um eine solche Struktur zu bekommen, sollen dabei von Fachpersonen (Agogik) unterstützt werden. Damit ist gewährleistet, dass sie einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können und nicht weiter erkranken und die Allgemeinheit noch mehr kostet. Für diese beeinträchtigte Rücksichtnahme, bezahlt der Kanton, gemäss Rahmenvertrag die entsprechenden Subventionen (Defizite) und vom Klientel wird in Eigenleistung, ihre Arbeitsvergütung und der Lohn für die begleitende und vom Klientel benötigte Arbeitsagogik erwirtschaftet.

Wenn jetzt weitere angestellte Menschen bei mir, als Arbeitsagoge jetzt klagen, oder sie schreiben das mir sogar vor, dass die Klientel und ich mehr effizienter sein sollen, frage ich zurück, wofür den genau. Es soll und darf doch nicht um Gewinnmaximierung gehen, sondern, um ein Wohlbefinden und Wohlergehen der Klientel und nur noch einer Zufriedenstellung, eines zweiten Kunden seitens Arbeitgeber, der das Produkt in Auftrag gibt und für das, der Arbeitgeber, den zu zahlenden Dienstleistungspreis errechnet.

Ich meine zu wissen, dass die Klientel auch Kunden sind, sogar die eigentlichen Hauptkunden. Der Arbeitgeber sollte diese, als wertvolle, vollwertige und wertzuschätzende zahlende Kunden behandeln. Die Subventionen vom Kanton, sind die Ausgleichszahlungen dafür, dass die Klientel gefördert und nicht nur benutzt werden als Mittel zum Zweck.

Es benötigt, ein national verbindliches Abkommen, sollte jeder Mann und jede Frau meinen, sollte es geben, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung, mit einer Behinderung, nicht ausgenutzt, nicht ausgebeutet, nicht als Handelsware betrachtet, nicht genötigt, nicht gedemütigt und ihrer Menschenwürde beraubt und diskriminiert werden und dem Kapitalismus zum Opfer fallen. Dies, weil die Kantone sehr grosse soziale Geldbeträge an die Arbeitgeber überweisen, damit die Arbeitgeber, selbstbestimmend wirtschaften und erwirtschaften können und die Beeinträchtigten dadurch eine Tagesstruktur oder eine Sinn bringende Beschäftigung erhalten. (Solidaritätsbeitrag und Defizitgarantie)

Etwas sozial gerechteres! - heisst nicht; Angestellte der Arbeitgeber haben einwandfreie Löhne, damit sie sehr gut, bis sehr, sehr gut leben können und die Beeinträchtigten haben ja, zusätzlich IV-Renten, Ergänzungsleistungen und eine Arbeitsentschädigung und kommen damit nur, mit sehr viel Sparsamkeit und Verzicht über die Runden.



Diese Regelung (Abkommen) gibt es eigentlich für die Schweiz, die eine verbindlichen Tatsache wäre. Die Schweiz als Staat, hat im Jahre 2014 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterschrieben, weil sich die Schweiz dazu verpflichtet hat, sich an diese Regelung im internationalen Abkommen zu halten oder/und dafür zu sorgen, dass das Abkommen eingehalten und umgesetzt wird. Heute haben wir einen Stand damit, von „ja wenn“, oder „ja aber“!

Es gibt des Weiteren auch eine Empfehlung, dass Arbeitgeber im ergänzenden Arbeitsmarkt, nach dem bundesstaatlichen Konzept "Funktionale Gesundheit" seine Arbeitstätigkeiten auszuführen sollten, sollen oder müssen ist nicht das Gleiche. Das heisst konkret, das Ziel ist es, beeinträchtigte Menschen gesünder zu machen und nicht noch beeinträchtigter, kränker, als sie schon sind. Nicht ohne uns über uns - ein wichtiger und wahrzunehmender Slogan.

Im Artikel 24, 26, und 27 von dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird von „Gleiche Chancen bei der Arbeit“ und auch von „Institutionen haben gute und klare Regeln für die Löhne“ und auch „Institutionen bieten gute Arbeitsbedingungen“ geschrieben. Die Entlohnung, der bezahlte Lohn für eine geleistete Arbeit, soll „gut und klar“ sein. - sozial gerecht! Nur sozial verträglich steht nicht darin, einfach gut und klar und es wird von einem Lohn geschrieben. - die sogenannte Arbeitsvergütung, ist durch das Wort Lohn ersetzt worden, weil eine Arbeitsvergütung eine arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers ist. Eine sogenannte Arbeitsvergütung, darf in nur ausbezahlt werden, wenn eine reine leistungslose Beschäftigung vorliegt, ohne wirtschaftliche erbrachte Gegenleistung, oder wirtschaftlichem Nutzen aus dem entstandenen Produkt aus der Arbeitsleistung, weil eine Arbeitsvergütung, ein Recht auf Arbeit, Arbeitsplatz und Unterstützung mit einschliesst. Nur wenn keine Leistungspflicht besteht und das Produkt nur geringfügig, wirtschaftlich genutzt werden kann, ist eine Arbeitsvergütung rechtens.

Die Arbeitsvergütung ist als ein Austauschverhältnis in einer Institution und bedeutet „Ich möchte eine tägliche soziale Struktur erhalten (Arbeit, Arbeitsplatz, Unterstützung)“, ohne jeglichen Druck oder nur mit gewissem Druck als Förderung gedacht als Gegenleistung für diese vereinbarte Arbeitsleistung geschuldete Arbeitsvergütung seitens Institution.

Es wird damit nur eine gewisse Wirtschaftlichkeit vom Klientel, vom zahlenden Kanton erwartet.

Wenn jetzt ein Klient, eine Klientin (ein Mensch mit einer Beeinträchtigung) eine wirtschaftlich gefordert oder erwartete, Arbeitsleistung nur geringfügig liefert, hat er, hat sie, das Recht (gemäss UN-BRK), dementsprechend wirtschaftlich entlohnt zu werden, was sich mit, in einer guten und klaren Entlohnung widerspiegelt, was auch wieder einem Austauschverhältnis entspricht. Es braucht zwingend Konzepte, beim sozialen Arbeitgeber, für eine sozial gerechte Handhabe und nicht nur Leitbilder.

Einen gerechten beeinträchtigten, einen behinderten Lohn zu bezahlen oder eben eine soziale Arbeitsvergütung leisten, ist nicht das Gleiche!

Wieso und warum, werden immer mehr Institutionen, denn nur noch sozial verträglich und nicht nach der UN-BRK geführt?
Sind die publizierten Visionen und Leitbilder der einzelnen Institutionen nur illusorisch zu verstehen und dementsprechend anzupassen oder gibt es im Jahrzehnt 2020 bis 2029 einen Wandel, zum gemeinsamen Denken und Handeln, oder, bleibt das Denken, eine Abteilung und das Handeln eine andere Abteilung?

Ein Lichtblick ermöglicht seit dem Jahr 2018 die Kantone selbst. Sie hinterfragen endlich; was machen Arbeitgeber mit den Subventionen, mit dem Geld, dass sie zur Verfügung stellen? (mit der dieser Studie) dies spüren nun auch die kantonal subventionierten Arbeitsstätten, die Arbeitgeber im ergänzenden Arbeitsmarkt, denn sie werden offen angefragt "Was genau macht ihr mit den Subventionsmitteln."

Zurzeit reagieren Arbeitgeber im ergänzenden Arbeitsmarkt und fordern (mit nur denken) von den Untergebenen (Fachpersonen), mehr effizient zu sein, (Arbeitsagogen, Arbeitsagoginnen und Beeinträchtigte) mehr Leistung, mehr Leistungsvermögen - mehr Arbeitsleistung ein. Nicht sie, als Arbeitgeber, müssten etwas ändern, sondern die anderen (Untergebene), sollen, müssen etwas ändern.

Zwei weitere Fragen ergeben sich; wer hat den von Staatsseite her Anspruch einen Arbeitsplatz, die Klientel und die Agogische-Arbeit oder die Arbeitgeber, im ergänzenden Arbeitsmarkt? Und - Wer begleitet, betreut, unterstützt, befähigt die Klientel?

Mein Appell:
Liebe Arbeitgeber, im ergänzenden Arbeitsmarkt, lasst den Kapitalismus, sozial gerecht bei Seite und konzentriert euch auf die Lösung, das Finden der Lösungen der sozial-wirtschaftlichen Verträglichkeit, ohne dabei zu vergessen, dass der Hauptkunde die Klientel ist und behandelt und fördert sie auch entsprechend, wie im Rahmenvertrag mit dem Kanton ausgehandelt. Sieht es als eure Pflicht an, die Rechte von Beeinträchtigten zu unterstützen und zu fördern, so wie es die Arbeitsagogik vorsieht.


Ich als agogischer Gruppenleiter habe entschlossen, zu denken und zu handeln! Nicht wie ein 0815 Arbeitgeber, sondern eben mit dem Veränderungspotenzial einer wirksameren Lösung und Lösungsfindung, mit Einbezug der Beeinträchtigten, auf dem Weg zum Gerechten, als persönliche Zielvorgabe.

Mit meinem Denken und Handeln, nach einer Gleichung, für beide Seiten sozial-gerecht verträglich:
Ein individuelles Leistungsvermögen wird gerecht vergütet =, wenn ich als Arbeitsagoge, mit meinem gemeinsamen Handeln und Denken, für die Klientel im Mittelpunkt, meine agogische Arbeit im Verhältnis von 50 % sozial gerecht und von 50 % sozial gerecht-verträglich ausübe, mit einer, mit Demut genährten Haltung und einem vertrauensvollen Verhalten, von Geben und Bekommen und dazu beitrage, dass die Klientel gesünder werden und eine gelebte Partizipation erfahren.

Ich bin überzeugt, dass die gerechte Lohnzahlung für beeinträchtigte, in naher Zukunft realisierbar sein wird und nicht mehr nur eine Arbeitsvergütung.